Unsere Preise haben nur bei fortlaufender Montage und geschlossener Abnahme aller Positionen und Mengen zu unseren üblichen Geschäftszeiten Gültigkeit. Zusätzliche Anfahrten und daraus entstehende Mehraufwendungen werden in Rechnung gestellt.
Überstundenzuschläge: siehe Verrechnungssätze
Funktionsprobe, Einweisung und Abnahme erfolgen bei Montageabschluß. Jeder weitere Termin mit gesonderter Anfahrt wird in Rechnung gestellt.
Die Dokumentation bei Erstellung von Rauchabzugsanlagen beinhaltet in einfacher Papierform eine Errichterbescheinigung, Datenblätter zu gelieferten Produkten und eine Funktionsbeschreibung. Zusätzliche Dokumente und Dokumentationsformen werden nur nach vorheriger Absprache und Berechnung der zusätzlichen Kosten zur Verfügung gestellt.
Die von uns bestätigten Liefertermine können nur eingehalten werden, wenn auch der Zahlungseingang einer vereinbarten Abschlagszahlung fristgerecht erfolgt.
Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt. Die Rücknahme und Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen oder mit Kosten verbunden.
Die Gewährleistung für Elektrobauteile beträgt generell 1 Jahr nach Rechnungsstellung ( Allgemeine Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie ).
Die Gewährleistung für elektrotechnische/elektronische Rauchabzugsanlagen beträgt 2 Jahre bzw. 5 Jahre für nicht-elektronische Elemente, aber nur wenn die Anlage regelmäßig - mindestens jährlich - von einer anerkannten Errichterfirma gewartet wird
Absturzsicherungsmaßnahmen nach UVV:
Die Realisierung erfolgt objektspezifisch z.B. durch Montage mit Fanggurt (PSA) oder anderen realisierbaren Methoden wie Fangnetz etc..
Der Einbau von Fangnetzen beinhaltet eine Montage mit Leitern oder setzt eine freie Befahrbarkeit des Bodens mit einer Scherenhubbühne voraus.
Benötigte Spezialgeräte werden im Einzelfall gesondert berechnet.
Sicherungsmassnahmen und Absperrungen unterhalb des Montagebereiches sind bauseitszu organisieren.
Stuttgart, 01.03.2022